Hinweise zur Einheitlichkeit beim Aufstellen von Ortstafeln

Die Ziffer 2 des Erlasses des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministers vom 6. Juni 2007 über die Zulassung von mehrsprachigen Ortstafeln lautet:

"Wenn eine Aufstellung mehrsprachiger Ortstafeln vorgesehen ist, hat dies in der betreffenden Gemeinde bzw. dem betreffenden Ortsteil einheitlich zu erfolgen. Die Verwendung unterschiedlicher Ortstafeln in einer Gemeinde / einem Ortsteil ist unzulässig."

Es war zu klären, ob "einheitlich" auch "gleichzeitig" bedeutet. Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter des Verkehrsministeriums, Herrn Gehrmann, erklärte dieser:

Er sei in dieser Hinsicht schon mehrfach gefragt worden, z.B. von einer Großstadt, für die wegen der Vielzahl der Ortsschilder die Umsetzung in einem Zuge schwierig sei. Es sei keine Gleichzeitigkeit erforderlich. Es solle nur vermieden werden, dass aus Imagegründen ein mehrsprachiges Ortsschild aufgestellt werde, dann aber nichts mehr folge. Es sei auf der Basis einer Entscheidung, einheitlich mehrsprachige Ortstafeln aufzustellen, für die Umsetzung ein Stufenplan möglich. Die Umsetzung könne in mehreren Abschnitten erfolgen. Der Zeitraum, in dem die Umsetzung erfolge, müsse lediglich überschaubar sein.

Herr Gehrmann gibt gern nähere Auskünfte unter Telefon (04 31) 988 - 4736.

Glinde, den 21.9.2007

Heinrich Thies, Fehrs-Gilde, thies@fehrs-gilde.de

Hinweise zur Schriftgröße auf mehrsprachigen Ortstafeln

In Nordfriesland (Schleswig-Holstein) und in der Lausitz (Brandenburg und Sachsen) sind zweisprachige Ortstafeln schon vorhanden. Die Schriftgröße der zusätzlichen Namen (Friesisch bzw. Sorbisch) ist wie folgt festgelegt:

"Wenn die hochdeutsche Namensform 140 mm hoch ist, ist die zusätzliche Namensform 126 mm hoch."
Dies gelte in der Regel, wenn nur der Ort zweisprachig sowie der Kreis (nur hochdeutsch) bezeichnet würden.

"Wenn die hochdeutsche Namensform 126 mm hoch ist, ist die zusätzliche Namensform 105 mm hoch."
Dies gelte in der Regel, wenn der Ort zweisprachig sowie der Gemeindename und der Kreis (jeweils nur hochdeutsch) bezeichnet würden.

Damit es in Deutschland und insbesondere in Schleswig-Holstein nicht zu einem Durcheinander in der Schriftgröße der zweiten Ortsnamen kommt, sollte die in Nordfriesland weitgehend umgesetzte obige Regelung beachtet werden.

Nähere Auskünfte für Schleswig-Holstein gibt gern Herr Gemkow von der Verkehrsabteilung der Kreisverwaltung Nordfriesland, Tel (0 48 41) 67- 456.

Glinde, den 22.8.2007, Heinrich Thies

 


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