Forderung eines neuen Erlasses für Niederdeutsch an den Schulen in Schleswig-Holstein

entsprechend dem Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 2. Oktober 2008 für Friesisch (NBl.MBF.Schl.-H. 2008 S. 323)

"Niederdeutsch an Schulen des Landes Schleswig-Holstein
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom …

Mit der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) sollen die traditionellen Regional- und Minderheitensprachen als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. In Schleswig-Holstein wird Niederdeutsch als Regionalsprache im Sinne der Charta geschützt. Auf der Grundlage der Verpflichtungen, die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat und das Land Schleswig-Holstein im Rahmen von Artikel 8 (Bildung) der Charta für das Niederdeutsche eingegangen sind, wird Folgendes bestimmt:

1. Die Schulen im Lande sind dazu verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren, dass sie für ihre Tochter oder ihren Sohn die Teilnahme am Niederdeutschunterricht beantragen können.

2. Die Entscheidung für die Teilnahme am Niederdeutschunterricht ist freiwillig.

3. Niederdeutschunterricht wird auf allen Schulstufen angeboten, wenn die personellen Voraussetzungen vorhanden sind und eine angemessene Lerngruppe mit in der Regel mindestens 12 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden kann. Dazu kann der Unterricht jahrgangsübergreifend, gegebenenfalls auch schulartübergreifend organisiert werden.

4. Schulen, in deren Schulprogramm das Lernen der niederdeutschen Sprache und die Auseinandersetzung mit der regionalen Kultur einen Schwerpunkt bilden, können Niederdeutschunterricht auch ohne das Vorliegen von Anträgen anbieten, unberührt davon bleibt die Freiwilligkeit der Teilnahme.

5. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 von Haupt- und Realschulen sowie Regionalschulen und Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen kann Niederdeutsch als Wahlfach oder als niederdeutschsprachiges Kulturprojekt angeboten werden.

6. Ab Jahrgangsstufe 7 besteht an allen Schulen mit Sekundarstufe die Möglichkeit, Niederdeutsch im Rahmen des Wahlpflichtbereichs anzubieten.
Die Regionalsprache Niederdeutsch kann als Ersatz für eine Fremdsprache in der Sekundarstufe II gewählt werden, sofern die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Arbeitsgemein-schaften bleibt davon unberührt.

7. Das Fach Niederdeutsch umfasst niederdeutsche Sprache und Kultur.

8. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fach Niederdeutsch sind in Anlehnung an die Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens für moderne Fremdsprache zu beschreiben und zu benoten.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Er tritt am … außer Kraft."

Plattdeutscher Rat Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7.1.2009
Empfehlung des Beirates Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 12.1.2009

 

 

 

 

 

 

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